Moskauer Gericht lehnt Berufung von US-Basketballerin Griner ab

Ein Moskauer Gebietsgericht hat die Berufung der zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilten US-Basketballerin Brittney Griner zurückgewiesen. Das Gericht lehnte der Nachrichtenagentur Interfax zufolge am Dienstag eine Verkürzung der Haftstrafe ab. Nach einer Neuberechnung der Untersuchungshaft, die auf die Strafe angerechnet wird, muss Griner noch rund acht Jahre in Haft bleiben. Das Urteil sei damit rechtskräftig, hieß es weiter.

Mit kleiner Menge Haschisch erwischt

Griner könne in naher Zukunft in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, wo sie ihre Strafe verbüßen müsse. Griner wurde im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der Athletin aus.

Anwälte kritisieren Urteil als hart und ungerecht

Griners Anwälte argumentierten vor dem Berufungsgericht, angesichts der geringen Menge des gefundenen Haschischs sei das Urteil hart und ungerecht. Griner bekannte sich in ihrem Schlusswort erneut als schuldig, verwies aber auch darauf, dass ihr Urteil härter als die in Russland in solchen Fällen übliche Strafe ausgefallen sei.

US-Regierung verhandelt "über alle verfügbaren" Kanäle

Der Nationale Sicherheitsberater von US-Präsident Joe Biden, Jake Sullivan, betonte, dass die US-Regierung bereit sei, "außergewöhnliche Anstrengungen zu unternehmen und harte Entscheidungen zu treffen", um im Ausland inhaftierte US-Bürger zu befreien. Man habe in den vergangenen Wochen "über alle verfügbaren" Kanäle weiter mit Moskau verhandelt. Griner werde "weiterhin zu Unrecht unter unerträglichen Umständen festgehalten", sagte Sullivan.

Wenig "positive Reaktion" von Seiten Russlands

US-Präsident Biden betonte, dass es derzeit von Seiten Russlands wenig "positive Reaktion" gebe. Die USA hätten Russland ein "substanzielles Angebot" vorgelegt, sagte seine Sprecherin Karine Jean-Pierre. Biden habe zugleich nicht vor, Kremlchef Wladimir Putin zu treffen.

Wegen illegalen Drogenbesitzes und versuchten Schmuggels verurteilt 

Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo waren bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden worden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet.

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2022 (dpa).