Staatsanwaltschaft geht von bedingtem Tötungsvorsatz aus
Schuld an dem Unfall soll die hohe Geschwindigkeit des Motorradfahrers gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Verkehrsregeln immer wieder aufs Gröbste missachtet zu haben. Sie sagt: Wer sich so verhält, der nimmt es billigend in Kauf, dass andere schwer verletzt werden oder gar sterben. Der 24-jährige Angeklagte habe einen "bedingten Tötungsvorsatz" gehabt.
Auf YouTube eingestellte Videos zeigen riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle
Die Videos, die der als "Alpi" in der Biker-Szene bekannte junge Mann in den Monaten vor dem tödlichen Crash ins Internet gestellt hat,
haben die Ermittler ausgewertet. Darauf zu sehen sind riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle. Mehr als 80.000 Abonnenten hatte der YouTube-Kanal, der dem 24-Jährigen über Werbeeinnahmen nicht nur Bewunderung in der Szene, sondern auch Geld einbrachte.
Verteidiger: Angeklagter kein "Monster"
Der Verteidiger des Angeklagten betont, sein Mandant sei "nicht das Monster, als das er dargestellt wird". Er sei ein junger Mann, der große Freude am Motorradfahren gehabt und dies möglicherweise übertrieben habe.