Mordfall Lübcke: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Stephan E. - Geständnis widerrufen

Im Mordfall Walter Lübcke hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen den unter Mordverdacht stehenden Stephan E. erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Das teilte der Generalbundesanwalt am 02.07.2019 mit. Wie der SWR erfuhr, widerrief E. vor dem BGH zudem sein Geständnis.

Generalbundesanwalt hat Ermittlungen übernommen

Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Am Morgen war der 45-Jährige mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht und dann vom Areal der Bundesanwaltschaft auf das Gelände des Bundesgerichtshofs gefahren worden. Dort wurde er dem Richter vorgeführt.

Beschuldigter Stephan E. widerruft Geständnis

E. hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Nach Informationen des ARD-Senders SWR widerrief E. bei seinem Termin vor dem BGH nun aber dieses Geständnis. Aus Ermittlungskreisen werde vermutet, dass dieser Widerruf eher von taktischen Überlegungen geprägt sei. Denn das Geständnis bleibe verwertbar und sei so überzeugend und detailliert, dass Auswirkungen auf die Ermittlungen nicht zu erwarten seien. Der 45-Jährige E. ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2019 (dpa).