Modernisierung der Körperschaftsteuer auf den Weg gebracht

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen sollen besser werden. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Kern ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.

Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer

Die geplante Option zur Körperschaftsteuer stelle einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Schließlich sollen damit systematische als auch verfahrensrechtliche Unterschiede, die im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand führen können, beseitigt werden.

Globalisierung des Umwandlungssteuergesetzes

Mit der Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes werde das Umwandlungssteuerrecht weiter globalisiert. Künftig seien neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich. Dadurch würden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen, so das Finanzministerium.

Ersatz der Ausgleichsposten durch Einlagelösung

Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werde Bürokratieaufwand verringert. Die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen würden durch ein einfacheres System, die sogenannte Einlagelösung, ersetzt.

Streichung des Abzugsverbots bei Währungskursschwankungen

Mit dem Gesetz würden zudem Anpassungen bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen vorgenommen, indem Währungskursverluste von dem Abzugsverbot ausgenommen würden. Dadurch würden sich nunmehr Gewinne und Verluste aufgrund von Währungskursschwankungen gleichermaßen bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens auswirken.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021.