Mobbing durch Todesanzeige - Jugendlicher zu Arrest verurteilt

Wegen der Veröffentlichung einer falschen Todesanzeige eines 13 Jahre alten Mitschülers hat das Amtsgericht Nördlingen einen Jugendlichen zu einer Woche Dauerarrest und 120 Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem müsse der 15-Jährige einen Aufsatz über Cybermobbing aus Sicht der Opfer schreiben, sagte Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel am 21.07.2020. Das Jugendverfahren gegen den zur Tatzeit noch 14 Jahre alten Schüler wurde nichtöffentlich geführt.

Schüler inserierte Todesanzeigen für angeblich verstorbene Mitschüler

Der Schüler ist für eine ganze Mobbingserie gegen Jungen und Mädchen einer Nördlinger Schule verantwortlich. Ende 2019 wurden unter anderem Droh-E-Mails verschickt und falsche Internetbestellungen auf die Namen der Opfer aufgegeben. Die Serie gipfelte darin, dass der Schüler drei Todesanzeigen für angeblich verstorbene Mitschüler aufgab. Zwei der Anzeigen konnten von dem Zeitungsverlag zurückgehalten werden, eine erschien jedoch. Anschließend ermittelte die Kripo den damals 14-Jährigen als Urheber des Mobbings.

Jugendlicher kann sich Taten selbst nicht mehr erklären

Vor Gericht sagte der junge Angeklagte aus, dass er sich seine Taten selbst nicht mehr erklären könne. Der Schulträger der Realschule hatte nach dem Bekanntwerden die Mobbingtaten als "Extremfall" bezeichnet. "Das ist ein einmaliger Fall, sowas hatten wir noch nie", sagte damals Peter Kosak, der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg. An den 42 Schulen des Schulwerks habe es so etwas noch nie gegeben. Der 14-Jährige hatte dann die Schule gewechselt. Zunächst hatte die “Augsburger Allgemeine“ über das Urteil berichtet.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2020 (dpa).