Anpassung an Besteuerung von Büchern
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (RL 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, das heißt einem Satz von mindestens 15%, besteuert. Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Wahlmöglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, also mindestens 5% anzuwenden. Die neue Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwersteuersätze anzuwenden.
Auch Durchbruch bei anderen Steuerangelegenheiten
Darüber hinaus einigte man sich auf neue Vorschriften zum Informationsaustausch und auf eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden und Strafverfolgungsbehörden. Betrug und Steuerhinterziehung in diesem Sektor dürften somit künftig schwieriger werden. "Glaubt man den jüngsten Zahlen, so gehen den Mitgliedstaaten jährlich immer noch rund 150 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer verloren. Die heutigen Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt zur Lösung dieses Problems“, erklärte EU-Wirtschafts- und Finanzkommissar Pierre Moscovici.