EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf niedrigere Mehrwertsteuer für E-Books

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 02.10.2018 unter anderem einen Durchbruch bei der Mehrwertsteuer erzielt. So sollen die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen wie etwa E-Books, die derzeit in den meisten Mitgliedstaaten zum Normalsatz besteuert werden, an die günstigere Regelung für gedruckte Veröffentlichungen angepasst werden, wie die EU-Kommission mitteilte.

Anpassung an Besteuerung von Büchern

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (RL 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, das heißt einem Satz von mindestens 15%, besteuert. Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Wahlmöglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, also mindestens 5% anzuwenden. Die neue Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwersteuersätze anzuwenden.

Auch Durchbruch bei anderen Steuerangelegenheiten

Darüber hinaus einigte man sich auf neue Vorschriften zum Informationsaustausch und auf eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden und Strafverfolgungsbehörden. Betrug und Steuerhinterziehung in diesem Sektor dürften somit künftig schwieriger werden. "Glaubt man den jüngsten Zahlen, so gehen den Mitgliedstaaten jährlich immer noch rund 150 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer verloren. Die heutigen Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt zur Lösung dieses Problems“, erklärte EU-Wirtschafts- und Finanzkommissar Pierre Moscovici.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018.