Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt. Es seien bei der umfangreichen Überprüfung des Falls keine Hinweise auf eine strafrechtliche Mitverantwortung des Beamten gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am 25.04.2019 mit. Es werde daher gegen Mitarbeiter des Jugendamtes kein Strafverfahren geben. Die Ermittler waren aktiv geworden, nachdem es mehrere Anzeigen gegen den zuständigen Beamten des Jugendamtes gegeben hatte.
Zehnjähriger wurde trotz bestehender Jugendamtsaufsicht jahrelang missbraucht
Der aus Staufen stammende und heute zehn Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Das Paar hatte sich auch selbst jahrelang an dem Jungen vergangen. Das Kind stand damals unter der Aufsicht des Jugendamtes. Auf Warnhinweise einer Lehrerin und eines Schulleiters auf eine mögliche Gefährdung des Jungen hatte die Behörde eigenen Angaben zufolge damals nicht reagiert.
Verhalten des angeklagten Beamten letztlich nicht ursächlich für Missbrauch
Der Fall hatte eine Debatte über mögliches Behörden- und Justizversagen ausgelöst. Für ein Strafverfahren hätte dem Beamten nachgewiesen werden müssen, dass sein Verhalten Ursache für Missbrauchstaten war, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein solcher Nachweis fehle den Ermittlern. Der Beamte habe zwar von einer möglichen Gefährdung des Kindes gewusst, die Missbrauchsserie sei damals aber noch nicht bekannt gewesen. Eine strafrechtliche Mitverantwortung habe er daher nicht. Die Mutter, ihr Lebensgefährte sowie sechs Männer wurden 2018 zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Redaktion beck-aktuell, 25. April 2019 (dpa).
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OLG Karlsruhe, Anforderungen an die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, NZFam 2018, 1027
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