Missbrauchsfall Münster: Mehr als fünf Jahre Haft für Angeklagten

In einem Prozess aus dem Missbrauchskomplex Münster ist ein 35-Jähriger aus Heiligenhaus (Kreis Mettmann) zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Münster sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor mehr als einem Jahr bei drei Gelegenheiten einen heute 11-jährigen Jungen schwer sexuell missbraucht hat - gemeinschaftlich mit dem Ziehvater des Jungen, der gesondert verfolgt wird.

Geständnis erspart Opfer die Aussage

Der Angeklagte aus dem Kreis Mettmann hatte zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt und damit dem Opfer eine Aussage erspart, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Prozess, der in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, war damit bereits am dritten Verhandlungstag zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Donnerstag sechs Jahre Haft, die Verteidigung viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert.

Fall von Kindesmissbrauch mit ausufernden Dimensionen

Im Frühsommer war durch Ermittlungen in Münster ein Fall von Kindesmissbrauch mit ausufernden Dimensionen aufgedeckt worden. Als Dreh- und Angelpunkt gilt ein 28-Jähriger IT-Techniker aus Münster, der den Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder selbst vergewaltigt, ihn aber über das Internet auch anderen Männern angeboten und für schlimme sexualisierte Gewalttaten überlassen haben soll - so auch im Fall des nun verurteilten Täters aus Heiligenhaus. Im Tatkomplex Münster gibt es über 40 Tatverdächtige, von denen rund 30 in Untersuchungshaft oder Haft sitzen. Etwa 30 Kinder sollen Opfer geworden sein. Der Prozess gegen den IT-Techniker und vier weitere Menschen auf der Anklagebank geht derzeit mit dem Vortrag von Sachverständigengutachten zu den Angeklagten auf sein Ende zu. Die Verhandlungen finden zum Schutz der Opfer größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

LG Münster, Urteil vom 06.05.2021

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2021 (dpa).