"Wir müssen das Gesetz in diesem Jahr zu einem Abschluss bringen, um nicht in den Wahlkampf und schlimmstenfalls in den Regierungswechsel zu geraten", sagte Claus am Mittwoch. Die Missbrauchsbeauftragte rechnet nach aktuellem Stand damit, dass sich das Bundeskabinett am 22. Mai mit dem Gesetz befassen kann. Es sei an diesem Mittwoch den Ländern und Verbänden, die es betrifft, zur Stellungnahme zugeleitet worden, erklärte Claus.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz eine künftige Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte – ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes – jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richtet, in dem sie etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt.
"Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor sexueller Gewalt, zu schützen, zählt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft", betonte Claus. "Es ist wichtig, dass das Gesetz jetzt in einen Regierungsentwurf gegossen werden kann, der dann auch in die parlamentarische Debatte geht." Sollte sich dieser Prozess weiter verzögern, bestehe die Gefahr, "dass es in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr kommt", bekräftigte sie.