Anlässlich der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda sind Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Priester aktiv geworden. Unter dem Titel "Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen!" starteten sie eine Petition, die inzwischen von 100.000 Menschen unterschrieben wurde. Unterstützt werden die Betroffenen dabei von dem gemeinnützigen Verein "Eckiger Tisch", der Menschen berät, die als Kinder von Angehörigen der katholischen Kirche missbraucht wurden.
Die Begründung der Betroffenen: Das Verhalten der katholischen Kirche blockiere für sie den Weg zu gerechteren gerichtlichen Entscheidungen.
Anerkennungsleistungen unzureichend
Zwar hat die katholische Kirche besonders in den ersten Nachkriegsjahrzehnten ein System freiwilliger "Anerkennungsleistungen" etabliert. Dieses steht jedoch in der Kritik, unter anderem, weil die gezahlten Summen nicht ausreichend seien. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Positionspapier "Ausgleichende Gerechtigkeit" der Initiative "Eckiger Tisch". Das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sei in seiner jetzigen Form unzureichend und bedürfe dringender Verbesserung.
Die UKA entscheidet, wer wie viel Geld erhält. Dabei müssen die Betroffenen nicht wirklich Beweise für den Missbrauch vorlegen. Das ist bei den staatlichen Zivilprozessen anders. Allerdings wurden vor den Zivilgerichten im Einzelfall deutlich höhere, teils sechsstellige Beträge, erstritten.
Das Problem: Viele Klageverfahren kommen jedoch gar nicht erst zustande, weil sich die katholische Kirche auf Verjährung beruft. Das ist nach Meinung der Betroffenen-Initiativen besonders unfair, weil die Kirche die Taten auch nach eigenem Eingeständnis oft viele Jahre vertuscht habe. Eine Gesetzesänderung in Sachen Verjährung verlangt die Petition nicht. Ihr geht es darum, dass die katholische Kirche Verantwortung übernimmt.


