Seit 2016 beim BSG tätig
Miriam Meßling ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen - insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Besonderheiten der Corona-Gesetzgebung. Die promovierte Juristin, 1973 in Wuppertal geboren, ist seit 2016 Richterin am Bundessozialgericht. Hier war sie zunächst dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und schließlich bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Ersten Senat zugewiesen. Zudem war Meßling seit August 2018 als Präsidialreferentin in die Verwaltung des Gerichts eingebunden.
Stationen vor dem BSG
Vor ihrer Ernennung zur Bundesrichterin war Miriam Meßling nach dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht Richterin in der baden-württembergischen Justiz. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg und einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Nach einer weiteren Abordnung an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg war sie ab April 2013 im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und leitete ein Referat unter anderem mit Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten und für das Recht des öffentlichen Dienstes.