Das Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeitet mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) daran, dass alle Studenten- und Studierendenwerke die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen im Juni 2020 anbieten können. Anträge sollen noch in der ersten Junihälfte möglich sein, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/19920) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/19673) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.
Jeweils bis zu 500 Euro pro Monat möglich
Wie der parlamentarische Pressedienst am 24.06.2020 berichtete, wende sich die Überbrückungshilfe an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbare Hilfe benötigten. Sie unterstütze diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 Euro pro Monat. Die genaue Höhe des Zuschusses sei Ergebnis der Antragsprüfung, die auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolge. Die Überbrückungshilfe könne in den Monaten Juni, Juli und August 2020 jeweils neu beantragt werden, solange die pandemiebedingte Notlage fortbestehe.
Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2020.
Zum Thema im Internet
Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/19920) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Hier können Sie auch die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/19673) im pdf-Format herunterladen.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Corona: Neuregelungen für Studenten und Wissenschaftler beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.05.2020, becklink 2016236