Gesetzliche Grundlage fehlt bislang
Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung und darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte fördern. "Menschenverachtung, Demokratiefeindlichkeit, Hass und Intoleranz zu begegnen, ist nicht allein eine Aufgabe von Polizei und Justiz", betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Demokratiefördergesetz werde eine wichtige Grundlage sein, um das großartige demokratische und gesellschaftliche Engagement endlich auch durch den Bund verlässlich und umfassend fördern zu können, sagte sie. "Angesichts einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen unserer Gesellschaft insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus verdienen diese Menschen jede Unterstützung, die wir ihnen geben können", betonte auch Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne).
Diskussionspapier konkretisiert Ziele
Die im Diskussionspapier der Ministerien vorgestellten Ziele des Demokratiefördergesetzes sind: Einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements vorgesehen werden können, eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherzustellen und allgemeine Fördervoraussetzungen festzuschreiben, die eine bedarfsorientierte, längerfristige und altersunabhängige Förderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung ermöglichen.