Mindestlohnkommission: Mindestlohn soll stufenweise steigen

Zum 01.01.2019 kann der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen – zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. So empfiehlt es die Mindestlohnkommission. Bei ihrer einvernehmlichen Entscheidung habe sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne von 2016 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2018 orientiert, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung vom 26.06.2018. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Vorschlag mit einer Verordnung umsetzen.

Steigerungen der unteren Einkommen

Der Mindestlohn habe zu einer deutlichen Steigerungen bei den unteren Einkommen geführt, vor allem bei Frauen, Arbeitnehmern in Ostdeutschland und Beschäftigten ohne Ausbildung, so Heil. "Das war das Ziel". Mit den Stufen steige der Mindestlohn bis 2020 um fast 5,8%.

Mindestlohn-Kommission entscheidet über Höhe

Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet die Mindestlohn-Kommission alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Der Mindestlohnkommission gehören je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende an. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Spitzenorganisationen der Tarifpartner benannt und dann von der Bundesregierung berufen.

Stärkere Kontrollen geplant

Dass der Mindestlohn teilweise unterlaufen werde, sei absolut inakzeptabel, kritisierte der Bundesarbeitsminister. Deshalb soll es mit dem Bundeshaushalt für 2019 deutlich mehr Stellen beim Zoll geben.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2018.

Mehr zum Thema