Schlichterspruch war Grundlage der Einigung
Von den neuen Mindestlöhnen profitieren nach Gewerkschaftsangaben mehr als 200.000 der rund 820.000 Bau-Beschäftigten. Grundlage der Einigung war ein Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hatte die Schlichtung nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden angerufen.
Gewerkschaftschef: Bau gehe es gut
"Dem Bau geht es gut", sagte Gewerkschaftschef Robert Feiger der Deutschen Presse-Agentur. "Insofern ist es ein kluger Schritt des Schlichters gewesen, das Tarifsystem zu erhalten und Erhöhungen vorzusehen."
Gewerkschaften für bundesweiten Fachkräfte-Mindestlohn
Die Gewerkschaften wollten eigentlich den Fachkräfte-Mindestlohn auch bundesweit einführen. Die Arbeitgeber dagegen wollten eine einheitliche Regelung, die auf die Abschaffung im Westen hinausgelaufen wäre.
Arbeitgeber wollen einheitlichen Bau-Mindestlohn
"Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht", teilte die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Jutta Beeke, mit. "Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke."
Höhere Gehälter über Tarifverträge
Mit den normalen Lohntarifverhandlungen hat der 1997 eingeführte Mindestlohn nichts zu tun. Viele Beschäftigte bekommen in ihren Betrieben über Tarifverträge höhere Gehälter als den Branchenmindestlohn. Diese laufen Ende April 2020 aus, die Verhandlungen beginnen am 19.03.2020, wie Feiger sagte.
Laufzeit bis Ende 2020
Die Erklärungsfrist für den Zentralverband Deutsches Baugewerbe und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie die Gewerkschaft zum Mindestlohn läuft bis zum 17.01.2020. Der Kompromiss sieht eine Laufzeit bis Ende 2020 vor.