Mindestens 100.000 Euro Schaden bei Anschlag auf BGH-Gebäude

Bei dem Anschlag auf ein Gebäude des Bundesgerichtshofs in Leipzig, der in der Silvesternacht verübt wurde, ist ein Schaden von mindestens 100.000 Euro entstanden. Detaillierte Angaben zum Schaden lägen aber noch nicht vor, sagte der Präsident des sächsischen Landeskriminalamtes, Petric Kleine, am 07.01.2019. Zudem deute die Vorgehensweise der Täter auf eine geplante, organisierte Aktion hin. 

Bekennerschreiben im Internet aufgetaucht

Wenige Tage nach der Attacke war ein Bekennerschreiben aufgetaucht. In dem Text, der auf der linken Onlineplattform "Indymedia" veröffentlicht wurde, reklamierten "Autonome Gruppen" am 03.01.2019 die Attacke für sich. Einen konkreten Tatverdacht haben die Ermittler nach Angaben des LKA derzeit noch nicht.

An mehreren Stellen Feuer gelegt

In der Silvesternacht hatten Unbekannte an mehreren Stellen Feuer gelegt. Vor der schweren Eingangstür der BGH-Außenstelle wurden mit Benzin übergossene Reifen angezündet. Auf der Rückseite des Hauses wurde eine hölzerne Notausgangstür angebrannt. Zuvor hatten die Täter die Videoüberwachung ausgeschaltet, indem sie die Kameras schwarz übersprühten.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2019 (dpa).