Allein in Nordrhein-Westfalen fehlen laut Oberfinanzdirektion noch rund 600.000 Erklärungen, etwas mehr als 90% gingen bislang ein. In Bayern fehlen noch rund 500.000 Erklärungen, in Niedersachsen mehr als 200.000, in Thüringen knapp 150.000, in Berlin rund 90.000, im Saarland etwa 64.000 und in Mecklenburg-Vorpommern noch knapp 25.000.
Gehen die fehlenden Erklärungen auch nach einem Erinnerungsschreiben nicht ein, werden die Werte geschätzt und es drohen Verspätungszuschläge, wie mehrere Bundesländer mitteilten.
Die Abgabequote liegt in vielen Bundesländern bei mehr als 90%, in Baden-Württemberg mit rund 86% etwas darunter. Diese Quoten sind mitunter schwer zu vergleichen. Hamburg gab sie jüngst beispielsweise mit über 100% an, was etwa auf Mehrfachabgaben zurückgeführt wurde.
Neue Grundsteuer greift ab 2025
Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964), Ost (1935).
Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Höhe zu zahlender Grundsteuer für Eigentümer frühestens 2024 klar
Laut Bundesregierung soll die Grundsteuer insgesamt nicht steigen. Einige Finanzressorts der Länder teilten mit, dass die Steuer für einige Eigentümer sinken oder steigen kann, die Summe insgesamt aber nicht höher ausfallen soll.
In den Ländern wurden bereits Millionen sogenannter Grundsteuerwertbescheide an die Eigentümer verschickt. Für Eigentümer lässt sich daraus jedoch noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Höhe der Grundsteuer noch nicht berechnet werden, betonte etwa eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums. Dies stehe frühestens 2024 fest.
Eine Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilte auf Anfrage mit, dass die finanzielle Situation in vielen Städten und Gemeinden äußerst angespannt sei. "Daher ist es nicht auszuschließen, dass Gemeinden dazu gezwungen sein könnten, auch die Grundsteuer zu erhöhen." Das bundesweite Aufkommen bei der Grundsteuer von derzeit rund 15 Milliarden Euro im Jahr solle jedoch auch mit der neuen Grundbesteuerung gelten, es somit in Summe keine Steuererhöhungen für Eigentümer geben, betonte die Sprecherin.