Für die Aufnahme von Flüchtlingen erhalten Länder und Kommunen auch 2019 milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bundestag beschloss am 29.11.2018, die "Integrationspauschale" des Bundes für das kommende Jahr leicht auf 2,44 Milliarden Euro anzuheben. Dazu kommen rund 1,8 Milliarden Euro für die Kosten der Unterbringung. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer monatlich 670 Euro für jeden Asylbewerber sowie 670 Euro für jeden abgelehnten Bewerber. Dafür wird noch einmal eine knappe halbe Milliarde Euro eingeplant.
Zustimmung des Bundesrats noch unklar
Ferner erhalten die Länder mit dem gleichen Gesetz zusätzlich knapp neun Milliarden Euro aus der Umsatzsteuer, über die sie frei verfügen können. Gleichzeitig stellt der Bund außerdem weitere 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das Gesetz benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats, die nicht als sicher gilt.
Redaktion beck-aktuell, 30. November 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/5465) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat: Bund soll sich weiterhin an Flüchtlingskosten beteiligen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.11.2018, becklink 2011576
Bundesregierung beschließt Beteiligung an Flüchtlingskosten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.09.2016, becklink 2004373
Bund-Länder-Gespräche: Kompromiss bei Integrationskosten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.07.2016, becklink 2003816