Voraussetzung für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Das Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro wird je zur Hälfte vom Bildungs- und vom Familienministerium bereitgestellt. Damit würden auch die Weichen für einen kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gestellt, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, einen solchen Rechtsanspruch bis zum Jahr 2025 einzuführen.
Kritik aus der Opposition
Neben Union und SPD unterstützten auch die Grünen den Gesetzentwurf. Gleichzeitig warf deren familienpolitische Sprecherin Ekin Deligöz der Koalition vor, auf "halber Strecke" stehenzubleiben: Es fehle in Deutschland nicht nur an der Infrastruktur, sondern auch an der Qualität der Kinderbetreuung. Die übrigen Oppositionsparteien enthielten sich der Stimme. FDP und Linke beklagten Verzögerungen beim zugesagten Rechtsanspruch, die AfD bemängelte eine einseitige Bevorzugung von staatlichen Einrichtungen gegenüber der familiären Betreuung.
VBE hofft auf unkomplizierte Auszahlung
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßte den Parlamentsbeschluss und mahnte gleichzeitig eine unkomplizierte Auszahlung an. Beim Digitalpakt seien die Gelder wegen der "umständlichen Regelungen" vielfach noch nicht abgerufen worden.