Migrationspakt passiert Rechtsausschuss

Knapp 40 Tagesordnungspunkte behandelte der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 05.06.2019. Die Abgeordneten nahmen unter anderem Gesetzentwürfe aus dem sogenannten Migrationspaket an, wobei es zu einem Schlagabtausch zwischen Linken und Grünen auf der einen Seite und Vertretern der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD kam. Konkreter Anlass war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 19/10047).

Vorwurf: Drastischer Eingriff in Grundrechte

Zunächst forderte Die Linke die Absetzung beziehungsweise Vertagung dieses und weiterer Gesetze mit Verweis auf die Kürze des Gesetzgebungsverfahrens, was mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde. In der folgenden Diskussion warfen Abgeordnete der Linken und Grünen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz einen drastischen Eingriff in Grundrechte vorzunehmen und die Menschenwürde zu verletzen. Es schaffe neue Integrationshindernisse, dehne staatliche Repression bis weit in die Gesellschaft aus und sei verfassungsrechtlich bedenklich.

Bundesregierung sieht Gesetzespaket als zentrale Weichenstellung

Vertreter von CDU/CSU und SPD wiesen die Kritik zurück und betonten, die große Mehrheit der Zuwanderer würde mit diesem und den anderen Gesetzen, über die der Bundestag am 07.06.2019 abstimmt, gefördert, und Fehlanreize würden vermieden. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erklärte, die Bundesregierung betrachte das Gesetzespaket als eine zentrale Weichenstellung. Es gewähre denjenigen Schutz, die ihn brauchen, und ermögliche Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig müssten diejenigen, die nicht anerkannt werden und kein Bleiberecht haben, das Land verlassen.

Öffentliche Anhörung zu außergerichtlicher Streitbeilegung beschlossen

Die Abgeordneten beschlossen in der Sitzung außerdem die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drs. 19/10348) am 26.06.2019. Hintergrund des Entwurfs ist ein Nachbesserungsbedarf beim Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016, mit dem erstmalig die Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen geschaffen wurden.

Antrag zu Entschädigung im Eisenbahnverkehr abschlägig beschieden

Ein Terminvorschlag für eine dem Gunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Aktiengesetzes (BT-Drs. 19/8233) wurde abgelehnt. Ebenfalls abschlägig beschieden wurde nach längerer Diskussion ein Antrag der FDP-Fraktion zur Verbesserung der Entschädigung für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (BT-Drs. 19/9927). Abgeordnete der anderen Fraktionen unterstützten zwar die Stoßrichtung, werteten den Antrag aber als nicht ausgereift. Für die Bundesregierung verwies die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf weiterreichende Verhandlungen im EU-Rahmen. Zu einigen Aspekten sei die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2019.