Migrationsbeauftragte sieht Handlungsbedarf nach EuGH-Urteilen zum Familiennachzug

Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, sieht nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu deutschen Regelungen unter anderem zum Familiennachzug von Flüchtlingen Handlungsbedarf. "Wir müssen jetzt prüfen, wo wir Änderungen vornehmen müssen", teilte die SPD-Politikerin am Montagabend mit. Lange Verfahren gingen nun nicht mehr zu Lasten der Familien, sagte sie bei Twitter.

Trennung eine Belastung bei der Integration

Die Richter in Luxemburg hatten gestern unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden ist. Entscheidend sei also das Alter bei der Antragsstellung, erklärte Alabali-Radovan. "Darauf haben viele geflüchtete Familien lange gewartet. Getrennte Familien sind auch eine Belastung bei der Integration, wenn die Gedanken und Herzen bei den Angehörigen in Krisengebieten sind", sagte Alabali-Radovan.

Gitta Kharraz, 2. August 2022 (dpa).