Migration: EU-Kommission schlägt Schwarze Liste für Reisefirmen vor

Als Lehre aus der organisierten Migration über Belarus will die EU-Kommission beteiligte Reiseunternehmen künftig einfacher sanktionieren können. "Belarus setzt bei seiner Strategie konkret auf die Mittäterschaft von Reiseveranstaltern und deren Mittelsmännern", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag im Europaparlament. Es gebe Reisebüros, die vom Visum über Flug und Hotel bis zum Taxi an die Grenze alles anböten.

Verlust der Erlaubnis könnte drohen

"Deshalb schlagen wir eine Schwarze Liste vor für alle Verkehrsmittel und Transportarten auf der Grundlage der völkerrechtlichen Vereinbarungen über Menschenhandel und Schleuserkriminalität", sagte von der Leyen. Konkret könnte den beteiligten Firmen drohen, dass sie die Erlaubnis verlieren, in der EU ihre Dienste anzubieten, zu tanken oder ihre Verkehrsmittel zu warten. Auch das Durchfahrts- oder Überflugrecht könnte ausgesetzt werden, wie die EU-Kommission mitteilte. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen noch über den Vorschlag verhandeln.

Von der Leyen: Regime unterdrückt eigenes Volk

Von der Leyen bekräftigte, dass die EU das belarussische "Regime, das sein eigenes Volk gewaltsam unterdrückt", nicht anerkenne. "Die Handlungen dort sind Teil einer konzertierten Bemühung, die Europäische Union und unsere Nachbarschaft zu destabilisieren." Dazu gehörten insbesondere die Ukraine und die Republik Moldau.

Mehr Hilfen für Grenzsicherung

Zugleich kündigte von der Leyen an, die derzeitigen Hilfen für die von der unerwünschten Migration betroffenen EU-Länder Polen, Litauen und Lettland für die Sicherung ihrer Grenzen zu verdreifachen. Sie sollen nach Angaben der EU-Kommission weitere 200 Millionen Euro bekommen. Im EU-Haushalt bis Ende 2027 stünden insgesamt 6,4 Milliarden Euro für das Grenzmanagement zur Verfügung, sagte von der Leyen. Die EU finanziere daraus etwa Überwachungstechnik, Ausrüstung für Grenzbeamte, Patrouillenfahrzeuge oder die Einrichtung von Grenzübergängen.

Erleichterung von Asylverfahren in Ausnahmesituationen

Zudem kündigte von der Leyen einen Gesetzesvorschlag an, der in künftigen Ausnahmesituationen die Asylverfahren erleichtern soll. Ziel sei, die EU-Staaten dabei zu unterstützen, irreguläre Ankünfte zügig, geordnet und in Einklang mit den Grundrechten zu bewältigen, sagte von der Leyen. Für die freiwillige Rückkehr gestrandeter Migranten in ihre Heimat will die EU-Kommission bis zu 3,5 Millionen Euro bereitstellen.

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2021 (dpa).