Migrantenorganisationen fordern kommunales Wahlrecht für Ausländer

Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen plädiert für ein kommunales Wahlrecht für in Deutschland lebende Ausländer. Dies ist eine der Neuerungen, die ein gestern in Berlin vorgestellter Entwurf für ein Bundespartizipationsgesetz vorsieht. Es gehe darum, "unser Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft zu stärken", um Schritte für wirkliche Teilhabe und um Schutz vor rassistischer Diskriminierung, erklärte die Sprecherin der Konferenz, Galina Ortmann.

Pflicht zur Bevorzugung bei Personalentscheidungen gefordert

"Die Realität ist geprägt von einem Bundeskabinett, das keine einzige Person mit Rassismuserfahrung beinhaltet und von Chefetagen, die immer noch überwiegend weiß, männlich und westdeutsch sind", so Ortmann weiter. Menschen mit Migrationsgeschichte seien strukturell benachteiligt und hätten deswegen immer noch schlechtere Chancen unter anderem in der Bildung, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und im Gesundheitssystem. Für Behörden, Gerichte und Unternehmen des Bundes sieht der Entwurf vor, dass bei gleicher Qualifikation bei Personalentscheidungen so lange Menschen mit Migrationsgeschichte bevorzugt werden, bis ihr Anteil dort dem in der Bevölkerung entspricht.

25% mit Migrationshintergrund

Rund jeder vierte Mensch in Deutschland hat einen Migrationshintergrund, hatte also entweder bei der Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat mindestens ein Elternteil, bei dem dies nicht der Fall war. Die Konferenz möchte diesen Begriff in ihrem Entwurf neu definieren. Er soll demnach Menschen erfassen, die keine Deutschen sind, außerhalb der Bundesrepublik geborene Zugewanderte und Menschen, deren Eltern zugewandert sind. Der Bundeskonferenz gehören rund 70 Organisationen an.

Redaktion beck-aktuell, 25. August 2021 (dpa).