Nachdem die sogenannte Mietpreisbremse bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat, will die Bundesregierung nunmehr Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Mietrechtsanpassungsgesetz prüfen. Während Nachbesserungen bei der Mietspiegel-Erstellung für möglich erachtet werden, lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer eine Absenkung des Umlagesatzes oder eine Abschaffung der Rügeobliegenheit ab.
Bundesregierung überprüft Änderungen bei der Mietspiegel-Erstellung
Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung (BT-Drs.:19/5415) hervorgeht, will sie unter anderem die in der Stellungnahme des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen bei der Mietspiegel-Erstellung prüfen. Der Vorschlag der Länderkammer, die Absenkung des Umlagesatzes, mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung im Wege der Mieterhöhung an die Mieter weitergeben kann, bundesweit auszugestalten, wird jedoch abgelehnt. Auch dem Vorschlag zu prüfen, ob die Rügeobliegenheit nicht abgeschafft und durch eine verbraucherfreundlichere Regelung ersetzt werden kann, schließt sich die Bundesregierung nicht an.
Redaktion beck-aktuell, 6. November 2018.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsanpassungsgesetz (BT-Drs.:19/4672) sowie die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs.:19/5415) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
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