Mieterbund: Gesetzgeber muss Mietwucher stärker eindämmen

Mietwucher besser als bisher bekämpfen – dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf. Beim Deutschen Mieterbund rennt er damit offene Türen ein. Dessen Präsident Lukas Siebenkotten sagte bei einer Anhörung zu dem Entwurf, eine Reform des "Mietwucherparagraphen" sei "absolut überfällig".

Das derzeitige Mietrecht schütze Mieterinnen und Mieter weder ausreichend vor überhöhten Neu- und Wiedervermietungsmieten noch vor hohen Mietpreissteigerungen im laufenden Mietverhältnis, so der Mieterbund. Dies zeigten Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Danach seien die Mieten inserierter Bestandswohnungen in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich um 7,6% gestiegen – auf 10,21 Euro pro Quadratmeter nettokalt. In kreisfreien Großstädten über 500.000 Einwohner bezahle man im Durchschnitt gar 13,30 Euro je Quadratmeter nettokalt – ein Anstieg um 11%.

Der Gesetzgeber müsse jetzt Mieterhöhungsspielräume effektiv begrenzen. Sonst drohe ein Zusammenbruch des Mietmarktes, warnt der Mieterbund. Denn vor dem Hintergrund der Wohnungs-, Mieten- und Baukrise sei davon auszugehen, dass die Mietpreise weiter steigen.

Zweiter Anlauf – Bundesregierung noch immer skeptisch

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 20/1239) soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer "bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen" ein "unangemessen" hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher handelt nur derjenige ordnungswidrig, der "infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen" ein "unangemessen" hohes Entgelt für Wohnräume fAusordert. Zudem soll die maximale Höhe des Bußgeldes für Mietwucher verdoppeöt werden: von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Die Bundesregierung hatte auf den Vorstoß der Länderkammer ablehnend reagiert

Schon 2019 hatte der Bundesrat einen ähnlichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Beratungen konnten aber vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen werden. Daher musste der Entwurf noch einmal neu eingebracht werden. 

Redaktion beck-aktuell, bw, 19. Februar 2024.