Erfahrene Juristin folgt auf Britz
Meßling war Ende März einstimmig vom Bundesrat gewählt worden. Die 50-Jährige war zuletzt Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts. Ihre bisherige Karriere weise sie als «ganz ausgezeichnete Juristin» aus, sagte Steinmeier. Meßling habe viele verschiedene berufliche Erfahrungen, in der Rechtsprechung wie in der Verwaltung. Sie gelte als leistungsstark und gleichzeitig als Teamarbeiterin. "Ich bin mir sicher, dass Sie mit all diesen Erfahrungen und Eigenschaften für das Bundesverfassungsgericht und Ihre Kolleginnen und Kollegen ein großer Gewinn sind."
Habilitation im Jahr 2000
Britz erhielt zugleich mit Aushändigung ihrer Entlassungsurkunde durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. 1968 geboren, studierte sie von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und legte 1992 ihr Erstes juristisches Staatsexamen ab und promovierte anschließend. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1997 erhielt sie ein Habilitationsstipendium des Landes Hessen. Im Jahr 2000 wurde sie mit der Arbeit "Kulturelle Rechte und Verfassung" habilitiert. 2001 wurde ihr der Heinz Maier-Leibnitz-Preis (Deutsche Forschungsgemeinschaft) verliehen.
Tätigkeit als Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht
2001 nahm Britz einen Ruf an die Justus-Liebig-Universität Gießen an und ist dort seitdem Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht. Am 17.12.2010 wurde sie durch den Bundesrat zum Mitglied des Ersten Senats des BVerfG gewählt und am 02.02.2011 zur Richterin des BVerfG ernannt. Ihr Dezernat umfasste zunächst insbesondere das Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht und Eltern-/Erziehungsgeld und später insbesondere das öffentliche Umweltrecht, Fachplanungsrecht, Baurecht und Regulierungsrecht sowie Teile des Sozialrechts und das Recht des öffentlich-rechtlichen Datenschutzes, soweit landesrechtliche Regelungen im Streit stehen. Als Berichterstatterin hat sie zahlreiche bedeutende Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören insbesondere Entscheidungen zum Ausschluss von Ausländern vom Erziehungsgeld, die Entscheidung zur Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Paare, zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung, zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Vormundauswahl, zum Scheinvaterregress, zum Betreuungsgeld, zum Abstammungsklärungsanspruch, zur Dritten Option beim Geschlechtseintrag, zum Lebensmittelpranger, zum Ausschluss der Stiefkindadoption, zur 16. Atomgesetz-Novelle, zum Klimaschutz, zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und zur automatisierten Datenanalyse.
Berichterstatterin in wichtigen Kammerverfahren
Zudem war Britz Berichterstatterin in zahlreichen Kammerverfahren, darunter vielen, teils stattgebenden Entscheidungen zu Sorgerechtsentzug, Fremdunterbringung und Rückführung von Kindern in ihre Familien, zu Rechten leiblicher Väter sowie zum effektiven Rechtsschutz und zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Grundsicherung (SGB II) und zur Sozialhilfe (SGB XII) (unter anderem BeckRS 2020, 20008).