Mexiko: Oberstes Gericht lehnt Amtsverlängerung seines Vorsitzenden ab

Nach einer umstrittenen Justizreform hat der Oberste Gerichtshof Mexikos die Amtszeitverlängerung seines eigenen Vorsitzenden abgelehnt. Die Entscheidung des Parlaments, das Mandat von Arturo Zaldívar um zwei Jahre zu verlängern, sei verfassungswidrig, urteilten die Richter am Dienstag per einstimmigem Votum. Die Verlängerung verstoße gegen die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz, hieß es in dem Beschluss weiter. Zaldívar hatte schon im August auf die umstrittene Erweiterung seines Mandats verzichtet und stimmte bei der Sitzung der elfköpfigen Kammer selbst dagegen.

Amtszeit bislang auf vier Jahre begrenzt

Präsident Andrés Manuel López Obrador, der am selben Tag aus dem Amt scheidet, hatte sich dafür ausgesprochen. Kritiker prangerten einen Versuch des populistischen Staatschefs an, neben dem Parlament auch die Justiz zu kontrollieren. Als oberster Richter ist Zaldívar auch Vorsitzender des Justizrats, der Richter beaufsichtigt und sie absetzen kann. Mexikos Verfassung sieht eine Begrenzung der Amtszeit des obersten Richters auf vier Jahre vor. Für Zaldívar wäre demnach im kommenden Jahr Schluss. Das Parlament hatte allerdings überraschend im April bei der Verabschiedung einer umfassenden Justizreform nebenbei auch seine Amtszeit bis zum 30.11.2024 verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2021 (dpa).