Mexiko: Komplettes Abtreibungsverbot ist verfassungswidrig

Mexikos Oberster Gerichtshof hat ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Zehn Richter entschieden am Dienstag in Mexiko-Stadt einstimmig, dass beim Schutz des Fötus das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit nicht missachtet werden darf, wie das Gericht mitteilte. Es ging dabei um das Verbot im nördlichen Bundesstaat Coahuila. Das Gericht hat damit aber einen landesweit geltenden Präzedenzfall geschaffen.

Gericht: Abtreibung im Frühstadium der Schwangerschaft straffrei

Mexiko wird damit zum bevölkerungsreichsten Land mit katholischer Mehrheit, in dem die Abtreibung entkriminalisiert wird. Den Richtern zufolge darf die Abtreibung im Frühstadium der Schwangerschaft sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden. Das Frühstadium definierte das Gericht nicht näher. Dies dürfte damit den Bundesstaaten überlassen bleiben. In dem nordamerikanischen Land mit rund 126 Millionen Einwohnern gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Bisher waren nur in der Hauptstadt und in vier der 31 Bundesstaaten Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt.

Schwangerschaftsabbrüche in Lateinamerika weitgehend verboten

Ende vergangenen Jahres hatte das Parlament im südamerikanischen Argentinien Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert. In den meisten anderen, ebenfalls katholisch geprägten lateinamerikanischen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen erlaubt. Einzig in den kleineren Staaten Uruguay, Kuba, Guyana und Französisch-Guayana sind sie legal.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2021 (dpa).