Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2022 veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind", veröffentlicht. Das mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Merkblatt soll die Steuerklassenwahl erleichtern und über das Faktorverfahren informieren.

Gestaltungsspielraum bei der Veranlagung nutzen

Verheiratete oder Verpartnerte, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner etwa 60% und der in Steuerklasse V eingestufte etwa 40% des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Tabellen sollen Steuerklassenwahl erleichtern

Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder die in der Anlage beigefügten Tabellen ausgearbeitet. Aus den Tabellen können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen.

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2021.