Verschiedene Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl haben die Bundesregierung aufgefordert, Flüchtlingen im Fall einer Abschiebehaft künftig einen Pflichtanwalt an die Seite zu stellen. Das ergibt sich aus einem Forderungspapier, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und heute veröffentlicht werden soll. "In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat", heißt es darin. Schätzungen gingen von rund 50% fehlerhaften und daher rechtswidrigen Inhaftierungen aus.
Ohne professionellen Beistand vor Gericht chancenlos
Eine Ursache für die Fehlerquote sei, dass Betroffene, die oftmals mittellos seien und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehle, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance hätten, ihre Grundrechte zu verteidigen, heißt es laut RND in dem Papier der Menschenrechtsorganisationen. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres hätten sich in Deutschland knapp 1.000 Menschen in Abschiebehaft befunden. In eine solche Haft können Menschen genommen werden, die über keine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung verfügen und nicht freiwillig ausreisen. Sie sollen dort auf ihre Ausweisung oder Abschiebung ins Ausland warten.
Gitta Kharraz, 12. Oktober 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185
BGH, Anordnung der Abschiebehaft, BeckRS 2019, 8396
EuGH-Generalanwalt zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen, NJW-Spezial 2014, 346