Weitere Verschlechterung der Situation Asylsuchender befürchtet
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei eine Inhaftierung, die der Einreiseverweigerung oder Abschiebung diene, nur zulässig, wenn es keine milderen Alternativen gebe, heißt es weiter. Die neue Regelung würde die ohnehin schon hochproblematische Situation von Asylsuchenden wahrscheinlich verschlimmern.
Auch unbegleitete Minderjährige wären betroffen
Am 07.03.2017 hatte das ungarische Parlament ein Gesetz verabschiedet, wonach Flüchtlinge in einer Transitzone in Grenznähe festgehalten werden sollen, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Davon betroffen wären auch unbegleitete Minderjährige. Bislang werden Asylbewerber in offenen Flüchtlingslagern im Innern des Landes untergebracht. Allerdings schottet sich Ungarn bereits seit Herbst 2015 mit Stacheldrahtzäunen an den Grenzen zu Serbien und Kroatien gegen Flüchtlinge ab.