Kommissar des Europarats plädiert für unbeschränkten Nachzug der Familien von Migranten

Aus Sicht des Menschenrechtskommissars des Europarats Nils Muižnieks sollten die Staaten den Familiennachzug von Migranten nicht beschränken. Für die Integration von Flüchtlingen sei das ein "Riesenfehler", sagte Muižnieks am 19.06.2017 in Straßburg bei der Veröffentlichung seines Gutachtens zum "Recht auf Familiennachzug gemäß internationalen und europäischen Standards".

Muižnieks: Familiennachzug juristisch brisantes Thema

Die Beschränkung des Familiennachzugs sei "ungeheuer kontraproduktiv", erklärte der Menschenrechtler. Wer sich ständig Sorgen über seine Angehörigen mache, könne nicht langfristig über seine Zukunft und ein neues Leben in einer fremden Gesellschaft nachdenken. Juristisch sei dies "eines der brisantesten Themen der nächsten Jahre", sagte Muižnieks mit Blick auf sein Gutachten. Er wolle damit auch potenzielle Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen.

Familiennachzug in Deutschland seit März 2016 beschränkt

In Deutschland wurde der Familiennachzug durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II für Menschen, die nur einen "subsidiären Schutz" genießen, für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind davon alle, die kein Asyl erhalten und keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Der Menschenrechtskommissar hält diese Differenzierung - wie sie auch andere europäische Länder kennen - für nicht gerechtfertigt.

Redaktion beck-aktuell, 20. Juni 2017 (dpa).