Menschenrechtsinstitut warnt vor AfD

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) rät den anderen Parteien zur Abgrenzung von der AfD, die mit rassistischen und rechtsextremen Positionen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Die AfD vertrete ein national-völkisches Menschenbild, das der im Grundgesetz verankerten Achtung der Würde des Menschen zuwiderlaufe, so das DIMR in einer aktuellen Analyse.

Rassistische Positionen als Bestandteil von Programm und Strategie

In der Analyse mit dem Titel "Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes" wird weiter ausgeführt, in der AfD seien "rassistische Positionierungen Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie sowie von Positionierungen durch Führungspersonen und Mandatsträger" der Partei - "bis hin zu offen ausgesprochenen Drohungen, in denen sie der Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele das Wort reden". Rechtsextreme Positionen zeichneten sich aus "durch einen politischen Autoritarismus", der auf eine Ablösung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abziele, stellt der Autor der Publikation, Hendrik Cremer, fest. National-völkische Positionen zielten darauf ab, den Grundsatz der Gleichberechtigung aller zum Staatsvolk gehörenden Menschen zu durchbrechen.

Kultureller und religiöser Rassismus

So fokussiere die AfD in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 "auf ein Bevölkerungsideal in Deutschland, das eine kulturelle Homogenität aufweist, die es gegen ʻimportierte kulturelle Strömungenʼ zu verteidigen gilt". Im Unterschied zum Rassismus im frühen 20. Jahrhundert werde er heutzutage nicht allein biologistisch und unter Bezug auf physische Merkmale begründet, sondern vor allem unter Bezugnahme auf "die Kultur" oder die Religionszugehörigkeit. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 habe die Partei behauptet, die bloße Präsenz von Muslimen in Deutschland sei eine "große Gefahr".

National-völkisches Denken

Dass die Partei Menschen nicht als Individuen anerkenne, sondern in Gruppen unterteile, die sie in einer bestimmten Hierarchie sehe, zeige auch das Programm der AfD für die nächste Bundestagswahl. Dort heißt es unter anderem: "Die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ist Fundament unseres Grundgesetzes und kann nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden." Die AfD versuche bewusst, die "Grenzen des Sagbaren" zu verschieben, sodass eine "Gewöhnung an ihre rassistischen, national-völkischen Positionen - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt", heißt es in der Publikation des Instituts. Sie verunglimpfe Deutschland als "Quasi-Diktatur", um sich selbst als rettende Kraft zu inszenieren.

Aufruf an Parteien zur Abgrenzung von der AfD

Um die Grundlagen der Verfassungsordnung wirksam zu verteidigen, sollten sich Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stünden, von Parteien, die rassistische und rechtsextreme Positionen verträten, "abgrenzen und verhindern, dass diese direkt oder indirekt politische Gestaltungsspielräume erlangen", stellte das DIMR fest.

Höcke als Gradmesser der Radikalisierung

Die Radikalisierung der AfD in den vergangenen Jahren lasse sich auch an der Position von Björn Höcke ablesen, heißt es in der Analyse. Dieser sei längst zu einer "zentralen Figur innerhalb der Gesamtpartei geworden". Die Thüringer AfD unter ihrem Chef Höcke wird seit März vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. In Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen werden die jeweiligen Landesverbände vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2021 (dpa).

Mehr zum Thema