Bisherige Rechtslage: Kein Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge
Neben dem DIMR begrüßten auch die großen christlichen Kirchen den zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Grünen zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, sagte: "Das ist eine Frage der Humanität.“ Subsidiär geschützt sind Flüchtlinge, die kein Asyl erhalten und keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II wurde für sie der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt.
Kommunen fordern Verlängerung des Familiennachzugstopps
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt dagegen eine Abschaffung der Einschränkungen strikt ab. Der kommunale Spitzenverband regte sogar an, gegebenenfalls Anfang 2018 eine Verlängerung der Übergangsregelung "unter Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlingszahlen“ zu prüfen. Andernfalls drohe den Kommunen möglicherweise "eine weitere Überforderung“.