Menschenrechtler: Hinweis auf Rassismus muss im Grundgesetz bleiben

In der Diskussion um das Wort "Rasse" im Grundgesetz hat Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte vor einer kompletten Streichung des Begriffs gewarnt. Es wäre "ein fatales Signal", wenn der Begriff einfach nur gestrichen würde, ohne dass das Grundgesetz weiter auf Rassismus hinweist, sagte Cremer am 16.06.2020 gegenüber der Presse.

Grüne fordern Streichung aus dem Grundgesetz

Grünen-Chef Robert Habeck und die grüne Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteiner Landtags, Aminata Touré, hatten eine entsprechende Grundgesetzänderung gefordert. Der Begriff "Rasse" manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen.  In Art. 3 Abs. 3 GG heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Cremer schlägt alternative Formulierung vor

Als alternative Formulierung schlug Cremer vor: "Niemand darf rassistisch benachteiligt werden." Der Begriff der Rasse habe für viele Betroffene eine verletzende Wirkung. "Sie werden praktisch gezwungen, sich einer Rasse zuzuordnen und damit rassistische Terminologie zu verwenden, wenn sie eine Diskriminierung geltend machen wollen." Die jetzige Formulierung löse Irritationen, Sprachlosigkeit und Verletzungen aus. "Es geht um einen Perspektivwechsel in der Sprache des Grundgesetzes", sagte Cremer. FDP, Linke und SPD hatten sich offen für die Forderung der Grünen gezeigt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2020 (dpa).