Dokumentations-, Melde- und Übermittlungspflichten ab 2021
Laut EU-Parlament ergänzt die verabschiedete Richtlinie die allgemeinen Bestimmungen über den Online-Handel (e-commerce Richtlinie 2017), um Steuerflucht zu vereiteln. Online-Plattformen müssten danach ab 2021 sicherstellen, dass Mehrwertsteuerschulden bei Verkäufen in der EU den jeweiligen Steuerbehörden gemeldet werden. Der Gesetzestext lege fest, welche Daten Online-Plattformen künftig aufzeichnen und den jeweiligen Behörden zur Berechnung der Mehrwertsteuerschuld unabhängiger Verkäufer übermitteln müssen, auch und vor allem für Verkäufe aus Drittländern. Bislang hätten EU-Staaten kaum Möglichkeiten, Mehrwertsteuer-Schulden von Verkäufern außerhalb der EU einzutreiben, es sei denn die Verkäufer deklarierten sie selbst ordnungsgemäß.
Änderungen bei Verantwortlichkeiten gebilligt
Die Abgeordneten hätten Abänderungen des Kommissionsvorschlags zugestimmt, die festlegten, welches Mitgliedsland jeweils für die Einholung der Mehrwertsteuer verantwortlich sei und welche digitalen Plattformen als Verkaufsvermittler die neuen Verpflichtungen zu erfüllen hätten. Plattformen sollen überdies detaillierte Angaben machen, welche Steuerschuld pro EU-Land anfällt, so das Parlament. Im nächsten Schritt könne nun der Rat seine endgültige Position verabschieden.
Fünf Milliarden Euro Steuerverlust jährlich
Rund fünf Milliarden Euro an Mehrwertsteuer entgehen jährlich den Staatskassen der EU-Länder im Online-Handel. 2020 erwartet die Kommission einen Anstieg der Verluste auf sieben Milliarden Euro.