Mehrwertsteuerflucht: EU-Parlament stimmt Dokumentations- und Übermittlungspflichten für Online Plattformen zu

Online Plattformen wie Amazon, e-Bay und Alibaba sollen verpflichtet werden, Buch über mehrwertsteuerpflichtige Verkäufe zu führen, um allen EU-Ländern die Eintreibung von Steuerschulden zu erleichtern. Das Europäische Parlament hat dazu nach eigener Mitteilung am 14.11.2019 eine entspreche EU-Richtlinie verabschiedet.

Dokumentations-, Melde- und Übermittlungspflichten ab 2021

Laut EU-Parlament ergänzt die verabschiedete Richtlinie die allgemeinen Bestimmungen über den Online-Handel (e-commerce Richtlinie 2017), um Steuerflucht zu vereiteln. Online-Plattformen müssten danach ab 2021 sicherstellen, dass Mehrwertsteuerschulden bei Verkäufen in der EU den jeweiligen Steuerbehörden gemeldet werden. Der Gesetzestext lege fest, welche Daten Online-Plattformen künftig aufzeichnen und den jeweiligen Behörden zur Berechnung der Mehrwertsteuerschuld unabhängiger Verkäufer übermitteln müssen, auch und vor allem für Verkäufe aus Drittländern. Bislang hätten EU-Staaten kaum Möglichkeiten, Mehrwertsteuer-Schulden von Verkäufern außerhalb der EU einzutreiben, es sei denn die Verkäufer deklarierten sie selbst ordnungsgemäß.

Änderungen bei Verantwortlichkeiten gebilligt

Die Abgeordneten hätten Abänderungen des Kommissionsvorschlags zugestimmt, die festlegten, welches Mitgliedsland jeweils für die Einholung der Mehrwertsteuer verantwortlich sei und welche digitalen Plattformen als Verkaufsvermittler die neuen Verpflichtungen zu erfüllen hätten. Plattformen sollen überdies detaillierte Angaben machen, welche Steuerschuld pro EU-Land anfällt, so das Parlament. Im nächsten Schritt könne nun der Rat seine endgültige Position verabschieden.

Fünf Milliarden Euro Steuerverlust jährlich

Rund fünf Milliarden Euro an Mehrwertsteuer entgehen jährlich den Staatskassen der EU-Länder im Online-Handel. 2020 erwartet die Kommission einen Anstieg der Verluste auf sieben Milliarden Euro.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2019.

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