Einreise Ende 2015 auf Veranlassung des IS
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer im November 2015 auf Veranlassung des IS von Syrien nach Deutschland gereist waren, um sich für Anschläge bereitzuhalten. Sie seien "Schläfer" gewesen und hätten in Deutschland auf Anweisungen des IS warten sollen, sagte der Vorsitzende Richter.
Zahlreiche Parallelen zu Paris-Attentätern
Die Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts von der Terrororganisation gefälschte Pässe, Bargeld und Mobiltelefone erhalten. Ihre Beauftragung, Ausstattung und Schleusung weise zahlreiche Parallelen zu den Paris-Attentätern auf, erklärte der Vorsitzende. Im November 2015 waren bei einer Anschlagsserie in der französischen Hauptstadt 130 Menschen getötet worden. Für ihren Weg von der Türkei nach Griechenland benutzten die drei in Hamburg Verurteilten laut Gericht denselben Schleuser wie die Paris-Attentäter.
Nur einer der Angeklagten geständig
Nur der 27-Jährige hatte kurz vor Ende des Prozesses seine Mitgliedschaft in der Terrormiliz gestanden, die anderen beiden Angeklagten schwiegen. Das Geständnis sei teilweise taktischer Natur gewesen, sagte der Richter. Die Angeklagten können innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.