OLG Hamburg: Mehrjährige Haftstrafen im Hamburger IS-Prozess

Wegen der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sind drei Syrer in Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen den mit 27 Jahren ältesten Beschuldigten verhängte der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 12.03.2018 eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die beiden anderen zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten wurden jeweils zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt (Az.: 3 St 1/17).

Einreise Ende 2015 auf Veranlassung des IS

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer im November 2015 auf Veranlassung des IS von Syrien nach Deutschland gereist waren, um sich für Anschläge bereitzuhalten. Sie seien "Schläfer" gewesen und hätten in Deutschland auf Anweisungen des IS warten sollen, sagte der Vorsitzende Richter.

Zahlreiche Parallelen zu Paris-Attentätern

Die Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts von der Terrororganisation gefälschte Pässe, Bargeld und Mobiltelefone erhalten. Ihre Beauftragung, Ausstattung und Schleusung weise zahlreiche Parallelen zu den Paris-Attentätern auf, erklärte der Vorsitzende. Im November 2015 waren bei einer Anschlagsserie in der französischen Hauptstadt 130 Menschen getötet worden. Für ihren Weg von der Türkei nach Griechenland benutzten die drei in Hamburg Verurteilten laut Gericht denselben Schleuser wie die Paris-Attentäter.

Nur einer der Angeklagten geständig

Nur der 27-Jährige hatte kurz vor Ende des Prozesses seine Mitgliedschaft in der Terrormiliz gestanden, die anderen beiden Angeklagten schwiegen. Das Geständnis sei teilweise taktischer Natur gewesen, sagte der Richter. Die Angeklagten können innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

OLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2018 - 12.03.2018 3 St 1/17

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2018 (dpa).

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