Zweites Open Data Gesetz und Datennutzungsgesetz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes ("Zweites Open Data Gesetz") regelt die Bereitstellungspflicht für offene Daten der Bundesverwaltung. Damit wird das Angebot an offenen Daten des Bundes auch auf Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts erweitert. Zukünftig sollen zudem auch Daten aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben der Bundesverwaltung als Open Data bereitgestellt werden. Das Datennutzungsgesetz schafft einheitliche, nichtdiskriminierende Nutzungsbedingungen für Daten des öffentlichen Sektors und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 (Open-Data- und PSI-Richtlinie) um.
Open Data Grundlage für viele Datenprojekte
Open Data sind offene Daten, also frei über das Internet zugängliche und nicht personenbezogene Rohdaten der Verwaltung, erläutert dazu das Bundeswirtschaftsministerium. Open Data seien bereits jetzt Grundlage für viele Datenprojekte, zum Beispiel für den "Unfallatlas Deutschland", mit dem Verkehrsplaner und Bürger Unfallhotspots identifizieren können. Zudem löse das moderne Datennutzungsgesetz das Informationsweiterverwendungsgesetz ab, wodurch die Entwicklung von KI-Diensten auf der Grundlage maschinenlesbarer Daten erleichtert werde. Das Datennutzungsgesetz solle gleiche Nutzungsbedingungen für alle Akteure garantieren und weite den Anwendungsbereich erstmals auf öffentliche Unternehmen (Wasser, Verkehr, Energie) aus. Außerdem werde mit der Bereitstellung dynamischer Daten künftig eine Echtzeitnutzung ermöglicht.
Entwicklung und Einsatz von KI-Anwendungen soll gefördert werden
Daten seien eine wesentliche Ressource für neue Wertschöpfung und wettbewerbsfähige Produkte, erläuterte dazu Thomas Jarzombek, Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für die digitale Wirtschaft und Start-ups. Mit dem Datennutzungsgesetz werde eine bessere Grundlage für innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle geschaffen. "Damit wollen wir vor allem die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen unterstützen". Für eine Zukunft mit autonom fahrenden Autos, vernetzten Städte und einer smarten Energiesteuerung sei es zentral, die vorhandenen Daten bestmöglich bereitzustellen und zu nutzen.
Smart eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis
Mit dem Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) will die Bundesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer fördern. Ab Herbst 2021 sollen Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Darüber hinaus gebe es weitere Verbesserungen, so das Bundeswirtschaftsministerium: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis sei seit 01.01.2021 kostenlos und ab Herbst 2021 könnten Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssten dafür dann nicht mehr aufs Amt. Mit dem Smart-eID-Gesetz könnten sich Bürger auch bei Anträgen an Behörden noch einfacher digital ausweisen.
Zensus mithilfe elektronischer Verfahren verbilligen
Der Registerzensus ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein zentrales Modernisierungsvorhaben der amtlichen Statistik, mit dem perspektivisch die bislang erforderlichen Befragungen der Bevölkerung durch die weiter verstärkte Nutzung von in der Verwaltung vorhandenen Daten abgelöst werden sollen. Der Zensus liefere für Bund, Länder und Kommunen verlässliche statistische Daten zur Bevölkerung, zur Arbeitsmarktbeteiligung und zur Wohnsituation als Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Aufgrund künftig zu erwartender Änderungen auf europäischer Ebene sei davon auszugehen, dass ab 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale an die EU geliefert werden müssten. Dies mache es erforderlich, die Erprobung eines registerbasierten Verfahrens der Ermittlung der Bevölkerungszahlen rechtlich zu regeln. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und CIO des Bundes verweist auf die hohen Kosten von rund 1,4 Milliarden Euro, die ein Zensus bislang kostet. Das solle geändert werden: "Daher müssen wir jetzt erproben, wie Volkszählungen mit einem elektronischen Verfahren zu deutlich geringeren Kosten realisiert werden können."