Mehrere Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss gebilligt

In seiner Sitzung am 27.05.2020 hat der Rechtsausschuss mehreren Gesetzentwürfen zugestimmt. Neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr einstimmig zur Annahme empfohlen. Beschlossen wurde auch die geplante Regelung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Haftung der Halter von Anhängern

Einstimmig angenommen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (BT-Drs. 19/17964). Der Entwurf sieht die Haftung der Halter von Anhängern vor. Er regelt dabei auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden.

Haftungshöchstbeträge im Luftverkehr

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (BT-Drs. 19/18790) wurde ebenfalls einstimmig zur Annahme empfohlen. Unter anderem sollen damit die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung an die geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der EU-Verordnung 2027/97 angeglichen werden. Über diese beiden Vorlagen soll der Bundestag bereits am 28.05.2020 ohne vorherige Aussprache abstimmen.

Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Schließlich beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen nach längerer kontroverser Debatte zu den Punkten Weisungsrecht und Unabhängigkeit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (BT-Drs. 19/17963). Die AfD stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage.

Unabhängige europäische Behörde

Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Geplant ist, dass der Bundestag über den Entwurf nach zweiter und dritter Lesung ebenfalls am 28.05.2020 abstimmt. Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (BT-Drs. 19/11095) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformiert werden soll (BT-Drs. 19/13516).

Anhörung zu Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Ferner stimmte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträge ab, bei denen er nicht federführend ist. Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (BT-Drs. 19/18792) am 17.06.2020. Die Vorlage sieht eine Reihe von ergänzenden Regelungen vor, mit denen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der Anbieter sozialer Netzwerke weiter verbessert und transparenter gemacht werden soll. Ferner soll die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern vereinfacht und effektiver gemacht und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erleichtert werden. Auf der Tagesordnung der Anhörung steht auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Meinungsfreiheit verteidigen – Recht im Netz durchsetzen" (BT-Drs. 19/16477).

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2020.