Meh­re­re Ge­setz­ent­wür­fe im Rechts­aus­schuss ge­bil­ligt

In sei­ner Sit­zung am 27.05.2020 hat der Rechts­aus­schuss meh­re­ren Ge­setz­ent­wür­fen zu­ge­stimmt. Neben dem Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Haf­tung bei Un­fäl­len mit An­hän­gern und Ge­span­nen im Stra­ßen­ver­kehr wurde auch der Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Har­mo­ni­sie­rung des Haf­tungs­rechts im Luft­ver­kehr ein­stim­mig zur An­nah­me emp­foh­len. Be­schlos­sen wurde auch die ge­plan­te Re­ge­lung zur Er­rich­tung der Eu­ro­päi­schen Staats­an­walt­schaft.

Haf­tung der Hal­ter von An­hän­gern

Ein­stim­mig an­ge­nom­men wurde der Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Haf­tung bei Un­fäl­len mit An­hän­gern und Ge­span­nen im Stra­ßen­ver­kehr (BT-Drs. 19/17964). Der Ent­wurf sieht die Haf­tung der Hal­ter von An­hän­gern vor. Er re­gelt dabei auch die Haf­tung der Hal­ter von Zug­fahr­zeug und An­hän­ger so­wohl im Ver­hält­nis zu­ein­an­der als auch im Ver­hält­nis zu mög­li­chen wei­te­ren Un­fall­be­tei­lig­ten. Damit soll Rechts­si­cher­heit ge­schaf­fen wer­den.

Haf­tungs­höchst­be­trä­ge im Luft­ver­kehr

Ein Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Har­mo­ni­sie­rung des Haf­tungs­rechts im Luft­ver­kehr (BT-Drs. 19/18790) wurde eben­falls ein­stim­mig zur An­nah­me emp­foh­len. Unter an­de­rem sol­len damit die Haf­tungs­höchst­be­trä­ge und Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­men der na­tio­na­len Luft­ver­kehrs­haf­tung an die ge­än­der­ten Haf­tungs­höchst­be­trä­gen nach dem Mont­rea­ler Über­ein­kom­men und der EU-Ver­ord­nung 2027/97 an­ge­gli­chen wer­den. Über diese bei­den Vor­la­gen soll der Bun­des­tag be­reits am 28.05.2020 ohne vor­he­ri­ge Aus­spra­che ab­stim­men.

Er­rich­tung der Eu­ro­päi­schen Staats­an­walt­schaft

Schlie­ß­lich be­schlos­sen die Ab­ge­ord­ne­ten mit den Stim­men von CDU/CSU und SPD, der FDP und Bünd­nis 90/Die Grü­nen nach län­ge­rer kon­tro­ver­ser De­bat­te zu den Punk­ten Wei­sungs­recht und Un­ab­hän­gig­keit den Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Durch­füh­rung der EU-Ver­ord­nung 2017/1939 zur Durch­füh­rung einer Ver­stärk­ten Zu­sam­men­ar­beit zur Er­rich­tung der Eu­ro­päi­schen Staats­an­walt­schaft (BT-Drs. 19/17963). Die AfD stimm­te da­ge­gen, Die Linke ent­hielt sich. Um die Ver­pflich­tun­gen aus der Ver­ord­nung voll­stän­dig und bun­des­ein­heit­lich zu er­fül­len, be­dür­fe es zu­sätz­lich ei­ni­ger Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen, heißt es in der Vor­la­ge.

Un­ab­hän­gi­ge eu­ro­päi­sche Be­hör­de

Bei der Eu­ro­päi­schen Staats­an­walt­schaft han­delt es sich um eine un­ab­hän­gi­ge eu­ro­päi­sche Be­hör­de mit Sitz in Lu­xem­burg. Sie ist zu­stän­dig für die straf­recht­li­che Er­mitt­lung und Ver­fol­gung sowie die An­kla­ge­er­he­bung bei Straf­ta­ten zum Nach­teil der fi­nan­zi­el­len In­ter­es­sen der Eu­ro­päi­schen Union. Ge­plant ist, dass der Bun­des­tag über den Ent­wurf nach zwei­ter und drit­ter Le­sung eben­falls am 28.05.2020 ab­stimmt. Ab­ge­lehnt wur­den ein Ge­setz­ent­wurf der FDP-Frak­ti­on zur Stär­kung der Un­ab­hän­gig­keit der Staats­an­walt­schaft (BT-Drs. 19/11095) und ein An­trag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen, mit dem die Stel­lung der Staats­an­walt­schaft rechts­staat­lich re­for­miert wer­den soll (BT-Drs. 19/13516).

An­hö­rung zu Än­de­rung des Netz­werk­durch­set­zungs­ge­set­zes

Fer­ner stimm­te der Aus­schuss über eine Reihe von Ge­setz­ent­wür­fen und An­trä­ge ab, bei denen er nicht fe­der­füh­rend ist. Das Gre­mi­um be­schloss die Durch­füh­rung einer öf­fent­li­chen An­hö­rung zu dem Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Än­de­rung des Netz­werk­durch­set­zungs­ge­set­zes (BT-Drs. 19/18792) am 17.06.2020. Die Vor­la­ge sieht eine Reihe von er­gän­zen­den Re­ge­lun­gen vor, mit denen die Be­kämp­fung straf­ba­rer In­hal­te auf den Platt­for­men der An­bie­ter so­zia­ler Netz­wer­ke wei­ter ver­bes­sert und trans­pa­ren­ter ge­macht wer­den soll. Fer­ner soll die Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Be­schwer­de­füh­rern sowie Nut­zern mit den An­bie­tern ver­ein­facht und ef­fek­ti­ver ge­macht und die Durch­set­zung zi­vil­recht­li­cher An­sprü­che er­leich­tert wer­den. Auf der Ta­ges­ord­nung der An­hö­rung steht auch ein An­trag der FDP-Frak­ti­on mit dem Titel "Mei­nungs­frei­heit ver­tei­di­gen – Recht im Netz durch­set­zen" (BT-Drs. 19/16477).

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2020.

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