Mehrere Bundesländer wollen Transparenz bei neuer Grundsteuer

Mehrere Bundesländer wollen erreichen, dass die Bürger für ihre Kommune erfahren, welcher Hebesatz zur Grundsteuer im Zuge der Grundsteuerreform zu einem aufkommensneutralen Ergebnis führen würde. Dies berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) am Montag. Neben Hessen wollen sich Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein daran beteiligen

Der Hebesatz ist eine Art Faktor, mit der manche Steuerhöhen ermittelt werden. Bei der Grundsteuer kann dieser Satz von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch sein.

Laut Bundesregierung soll er so angepasst werden, dass nach der Grundsteuerreform möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen erzielt werden. Für die einzelnen Grundstücksbesitzer könnte sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Schleswig-Holstein plant Transparenzregister

Schleswig-Holstein plant laut FAZ ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen.

Das Finanzministerium in Hannover teilte mit, dass Niedersachsen seinen Gemeinden aufgegeben habe, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze treffe letztlich aber die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Denn bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2023 (dpa).