Erster Anlauf Seehofers gescheitert
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot ursprünglich bereits in einen Gesetzentwurf für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aufgenommen, der Anfang April 2019 vom Kabinett beschlossen wurde. Vor dem Kabinettsbeschluss waren jedoch der Passus zu den Mehrehen und die Verlängerung der Frist für die Rücknahme erschlichener Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre aus dem Entwurf gestrichen worden.
Bundesjustizministerium nicht generell dagegen
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, dies sei nicht geschehen, weil man generell dagegen sei. Vielmehr hätten sich Seehofer und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) darauf verständigt, lediglich Regelungen zum Staatsbürgerschaftsentzug bei IS-Kämpfern mit Doppelpass umzusetzen. Alles andere sei ohne weitere Prüfung verschoben worden. Der Sprecher sagte, Barley sei nicht dagegen, ein entsprechendes Verbot ins Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen, wenn Seehofer "eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt".
Bis zu vier Ehefrauen nach islamischem Recht
Bisher gibt es zwar nur wenige Fälle, in denen Einbürgerungen aufgrund einer Mehrehe strittig waren. Perspektivisch könnten es aber mehr werden, denn in einigen Herkunftsländern von Flüchtlingen wie Syrien, Irak und Afghanistan wird die Mehrehe praktiziert. In der Türkei existiert sie zwar auch, aber nur inoffiziell. Genauso in Tunesien, wo sie ebenfalls verboten ist. Nach islamischem Recht kann ein Mann bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben. Muslimische Frauen dürfen nur einen Mann heiraten.
Mehrehen in Deutschland nicht möglich
Der Sprecher betonte, Mehrehen seien in Deutschland nicht möglich. "Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirateter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt." Nach ausländerrechtlichen Regelungen sei auch der Ehegattennachzug einer Zweitfrau zu einem Ausländer in Deutschland nicht möglich. Ein Verbot der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe würde bestehende Regelungen daher nur konsequent fortsetzen.
Seehofer: Beachtung des Verbots der Mehrehe unverzichtbar
Seehofer hatte am 06.05.2019 erklärt: "Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit."
Regelung soll in laufendes Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden
Medienberichte über die Verschiebung des Gesetzesvorhabens zur Mehrehe hatten in den vergangenen Tagen Kritik ausgelöst, vor allem in CDU, CSU, FDP und AfD. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es ist sehr erfreulich, dass sich Frau Barley in Sachen Mehreheverbot bei der Einbürgerung nun bewegt." Das Vorhaben solle jetzt schnell im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Passentzug für Terrorkämpfer mit geregelt werden – so wie vom Innenministerium schon im Herbst 2018 vorgeschlagen.
FDP-Generalsekretär: Mehrehe missachtet Frauenrechte
FDP-Generalsekretär Linda Teuteberg (FDP) sagte: "Es ist gut, dass die SPD in dieser Frage Vernunft annimmt." Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sei mehr als nur eine Formalie, sondern drücke auch die Anerkennung einer Werteordnung aus. "Die Mehrehe ist damit nicht vereinbar: sie ist ein unserer Rechtsordnung fremdes, die Rechte von Frauen missachtendes Ehemodell", erklärte sie.