Mehr Verdächtige kommen wegen langer Verfahren aus Untersuchungshaft frei

Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im Jahr 2018 hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2017 waren es demnach 51 Fälle, im Jahr davor 41. Als Ursache sieht der Verband unter anderem die hohe Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwälte sowie den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung der Verfahren.

Untersuchungshaft soll generell nicht länger als sechs Monate dauern

Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungshäftlinge möglichst schnell voranzutreiben und vorrangig zu bearbeiten. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der Untersuchungshaft frei – auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind. Zwar gibt es keine starre Obergrenze, generell soll eine Untersuchungshaft aber nicht länger als sechs Monate dauern. Nur wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung möglich. Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. 2018 mussten allein in Berlin 13 Tatverdächtige entlassen werden, weil die Justiz ihre Verfahren nicht zügig genug bearbeiten konnte.

DRB sieht Grund in starker Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften

Der Deutsche Richterbund sieht mehrere Gründe für die Entwicklung. "Eine Rolle spielt sicher, dass Strafgerichte und Staatsanwaltschaften stark beansprucht sind und am Anschlag arbeiten", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Die Verfahren würden immer aufwendiger, häufig gebe es internationale Verstrickungen und weit verzweigte Tätergruppen. "Zudem haben sich die auszuwertenden Datenmengen vervielfacht", sagte Rebehn. Nicht selten fielen in umfangreichen Strafsachen mehrere Terabyte an Daten an.

Bevorstehende Pensionierungswelle könnte Situation noch verschärfen

Der Verband befürchtet, dass sich die angespannte Personalsituation an den Gerichten noch verschärfen könnte, weil bis 2030 mehr als 10.000 Juristen in Pension gehen und ersetzt werden müssen. Zwar unterstützt der Bund die Länder bis 2021 bei der Einstellung von 2.000 neuen Staatsanwälten und Richtern. Es sei aber wichtig, diese Stellen jetzt auch in allen Ländern zügig zu besetzen und angesichts der anrollenden Pensionierungswelle noch viel mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2019 (dpa).