Untersuchungshaft soll generell nicht länger als sechs Monate dauern
Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungshäftlinge möglichst schnell voranzutreiben und vorrangig zu bearbeiten. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der Untersuchungshaft frei – auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind. Zwar gibt es keine starre Obergrenze, generell soll eine Untersuchungshaft aber nicht länger als sechs Monate dauern. Nur wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung möglich. Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. 2018 mussten allein in Berlin 13 Tatverdächtige entlassen werden, weil die Justiz ihre Verfahren nicht zügig genug bearbeiten konnte.
DRB sieht Grund in starker Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften
Der Deutsche Richterbund sieht mehrere Gründe für die Entwicklung. "Eine Rolle spielt sicher, dass Strafgerichte und Staatsanwaltschaften stark beansprucht sind und am Anschlag arbeiten", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Die Verfahren würden immer aufwendiger, häufig gebe es internationale Verstrickungen und weit verzweigte Tätergruppen. "Zudem haben sich die auszuwertenden Datenmengen vervielfacht", sagte Rebehn. Nicht selten fielen in umfangreichen Strafsachen mehrere Terabyte an Daten an.
Bevorstehende Pensionierungswelle könnte Situation noch verschärfen
Der Verband befürchtet, dass sich die angespannte Personalsituation an den Gerichten noch verschärfen könnte, weil bis 2030 mehr als 10.000 Juristen in Pension gehen und ersetzt werden müssen. Zwar unterstützt der Bund die Länder bis 2021 bei der Einstellung von 2.000 neuen Staatsanwälten und Richtern. Es sei aber wichtig, diese Stellen jetzt auch in allen Ländern zügig zu besetzen und angesichts der anrollenden Pensionierungswelle noch viel mehr Geld in die Hand zu nehmen.