Mehr Verbraucherschutz bei Online-Finanzdienstleistungen in der EU

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch die Reform der geltenden EU-Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher angenommen. Der Vorschlag soll Verbraucherrechte stärken und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern, teilte die Kommission mit. Vorgesehen sind unter anderem Vereinfachungen beim Widerrufsrecht und die Bereitstellung fairer und transparenter Online-Systeme.

Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet

Finanzdienstleistungsverträge könnten insbesondere dann schwer zu verstehen sein, wenn sie im Fernabsatz ausgehandelt werden, betonte die Kommission. Der Vorschlag verpflichte die Unternehmer, faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen. Die Vorschriften würden den Verbraucher auch in die Lage versetzen, menschliches Eingreifen zu verlangen, wenn die Interaktion mit solchen Online-Tools nicht vollständig zufriedenstellend ist.

Einfachere Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts

Um Verbrauchern die Ausübung des Widerrufsrechts zu erleichtern, müssten Unternehmer künftig bei elektronischen Verkäufen eine Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen, erläutert die Kommission weiter. Darüber hinaus sei der Unternehmer verpflichtet, eine Mitteilung über das Widerrufsrecht zu übermitteln, wenn der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss erhält. Der Verkäufer werde verpflichtet, vorab bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise die E-Mail-Adresse des Unternehmers, etwaige versteckte Kosten oder das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung. Die Informationen müssten zudem deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden, und es würden Vorschriften für die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen eingeführt.

Wirksame Durchsetzung für Behörden

Der Vorschlag gebe den zuständigen Behörden zudem Mittel für eine wirksamere Durchsetzung an die Hand. Bei weit verbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen würden für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge strengere Sanktionen gelten, die im Höchstmaß mindestens 4% des Jahresumsatzes betragen. Mit dem Vorschlag sollen die Rechtsvorschriften vollständig harmonisiert werden und ähnliche Vorschriften für alle Anbieter in den Mitgliedstaaten eingeführt werden, betonte die Kommission. Der Vorschlag wird nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert.

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2022.