Mehr Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in belastenden Lebensverhältnissen besser schützen und unterstützen. Ihr Ministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Auf der einen Seite stehen eine bessere Überwachung und mehr Inklusion, auf der anderen dürfen Jugendliche mit eigenem Einkommen deutlich mehr Geld behalten.

Strengere Beaufsichtigung der Einrichtungen und bessere Kooperation

Konkret sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum einen eine strengere Aufsicht und Kontrolle von Einrichtungen und Auslandsmaßnahmen vor. Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. Fachkräfte wie Ärzte oder Lehrer, die das Jugendamt über eine Gefährdung des Kindeswohls informieren, sollen künftig eine Rückmeldung erhalten.

Jugendliche mit eigenem Einkommen sollen weniger für Betreuung zahlen

Zudem soll die Kostenbeteiligung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen und über ein eigenes Einkommen verfügen, auf höchstens 25% ihres Einkommens beschränkt werden. Von einer Kostenheranziehung junger Volljähriger aus vorhandenem Vermögen soll gänzlich abgesehen werden. Gemäß des Achten Sozialgesetzbuches mussten Jugendliche in einer vollstationären Betreuung bislang 75% ihres Nettoeinkommens für die Betreuung zahlen.

Inklusion soll in Kinder- und Jugendhilfe als Leitgedanke verankert werden

Mit der Gesetzesnovelle sollen in den kommenden sieben Jahren zudem alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden sowie die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.

Bessere Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags erhalten. Zudem sollen in den Ländern eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet und die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien erweitert werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.

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