Bundestag verabschiedet mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Bundestag hat am 28.04.2017 die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verabschiedet, meldet das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts um und beschert den Umweltverbänden mehr Klagerechte.

Mehr Klagemöglichkeiten für Umweltverbände

Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhielten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar seien. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage könnten Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.

Materielle Präklusion entfällt weitgehend

Außerdem entfalle bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die "materielle Präklusion". Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürften nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden. Möglich bleibe ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

Deutschland reagiert auf Beanstandungen

Der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten beanstandet, dass die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten nicht vollumfänglich den europäischen beziehungsweise internationalen Vorgaben genügen. Das Gesetz bedürfe noch der Zustimmung des Bundesrates.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2017.