Kunden von Telekommunikationsunternehmen werden bald bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten. Der Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 30.11.2016 einer Verordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (BT-Drs. 18/8804) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke votierte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.
Produktinformationsblatt geplant
Die Verordnung schreibt vor, dass die Unternehmen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen müssen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. In dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate ("Drosselung"). Die Verordnung enthält noch weitere Verbesserungen für die Kunden.
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt
Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität und klare Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugangsdienste verlangt.
Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Die Verordnung der Bundesnetzagentur (BT-Drs. 18/8804) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Künftig mehr Transparenz bei Angeboten zu Telefon- und Internetdienstleistungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom
16.06.2016,
becklink 2003586