Kindergeld und Kinderfreibeträge werden erhöht
Um Familien wirtschaftlich weiter zu fördern und zu stärken, werden nach der geplanten Neuregelung die Regelungen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer nunmehr für das Jahr 2021 angepasst. Zum 01.01.2021 betrage das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Die steuerlichen Kinderfreibeträge würden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht.
Erhöhung des Grundfreibetrags und weiterer Abbau der kalten Progression
Der steuerliche Grundfreibetrag werde von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022 angehoben, um die Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts werde der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag in den Jahren 2021 und 2022 angehoben. Zum weiteren Abbau der kalten Progression würden zudem die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der voraussichtlichen Ergebnisse des ebenfalls für den Herbst 2020 erwarteten Steuerprogressionsberichts nach rechts verschoben.
Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen werde im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022).
Aktualisierung des automatisierten Kirchensteuereinbehalts
Darüber hinaus würden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums.