Die Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- beziehungsweise Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht.
Die Tabelle enthält Empfehlungen für alle drei Ausbildungsjahre. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütungsempfehlung im Bundesgebiet im ersten Ausbildungsjahr rund 833 Euro, im zweiten Jahr rund 933 Euro und im dritten Jahr rund 1.031 Euro.
Empfehlungen haben verbindlichen Charakter
Die Empfehlungen sind regional stark unterschiedlich. Auszubildende in Braunschweig könnten beispielsweise im dritten Ausbildungsjahr gerade mal 837 Euro verdienen. Die RAK Stuttgart hält hingegen 1.250 Euro und die RAK Freiburg sogar 1.300 Euro für angemessen.
Insgesamt ist aber ein klarer Trend nach oben erkennbar: Im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2021 haben die meisten Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen deutlich erhöht.
Die Empfehlungen der Kammern, die nach § 71 Abs. 4 BBiG für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig sind, haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20% unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen; die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.