Mehr Brunnen mit Gratis-Trinkwasser in Deutschlands Städten geplant

In Deutschlands Städten und Kommunen sollen viel mehr öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) passierte heute das Bundeskabinett. Dieser sieht vor, dass Kommunen künftig Trinkwasserbrunnen in Parks, Fußgängerzonen oder in Einkaufspassagen aufstellen – sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht.

Hitzewellen und Trockenperioden nehmen zu

Zugang zu Trinkwasser müsse für alle Menschen in Deutschland so einfach wie möglich sein, sagte Lemke. "Die letzten trockenen und heißen Sommer haben uns gezeigt: Andauernde Hitzewellen sind kein seltenes Ereignis mehr in Deutschland", so die Bundesumweltministerin. Hitzewellen und Trockenperioden nähmen an Häufigkeit und Intensität zu. Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehörten zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge.

Beitrag zum Gesundheits- und Hitzeschutz

"Wenn Kommunen jetzt aktiv werden, dann leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und vor allem Hitzeschutz von Bürgerinnen und Bürger", sagte Lemke. "Leitungswasser ist ein kontrolliertes Lebensmittel, es spart Energie und wird am Trinkbrunnen verpackungsfrei bereitgestellt – so profitiert auch die Umwelt."

Brunnen sollen standardmäßig zur öffentlichen Wasserversorgung gehören

Laut Gesetzesentwurf sollen solche Brunnen künftig standardmäßig zur öffentlichen Wasserversorgung zählen. Für Städte und Gemeinden soll dies zur Pflicht werden. Sie sollen aber weitgehende Flexibilität bekommen, was die Lage und die Zahl der Trinkwasserbrunnen angeht. Aufgestellt werden sollen Trinkwasserbrunnen an zentralen, frequentierten und gut erreichbaren Orten.

Derzeit mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen

Schon heute gibt es laut Ministerium deutschlandweit mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Brunnen aufstellen, wie das Ministerium weiter mitteilte. Die Gesetzesnovelle soll nun den Bundesrat passieren und dann im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2022 (dpa).