Erneutes Zwangsgeld angedroht
Das Zwangsgeld müsse bis zum 16.03.2022 bezahlt werden, so die Medienanstalt weiter. Gleichzeitig werde man ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro androhen, sollte der Sendebetrieb des Fernsehprogramms RT DE nicht bis dahin eingestellt werden, hieß es weiter. Bereits Anfang Februar hatten die Medienanstalten ein Sendeverbot gegen das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums erteilt, weil für das Programm keine Rundfunklizenz in Deutschland vorliege. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten.
RT wehrt sich vor VG Berlin
RT DE will sich gegen das Sendeverbot wehren und reichte im Februar beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage ein. Inzwischen liegt dort auch ein Eilverfahren vor. Es ist unklar, wann das Gericht dazu entscheiden wird. Parallel zu dem deutschen RT-Rundfunklizenz-Fall trat am Mittwoch eine EU-Sanktion in Kraft, wonach die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik seither verboten ist. Die EU verhängte die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Umgesetzt werden muss sie in den jeweiligen Staaten.